Stand 01.04.2023
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER:INNEN
1. GELTUNG
1.1. Die FEMINDS OG mit Sitz in der politischen Gemeinde Graz, und der Geschäftsanschrift Mariahilfer Straße 1, 2. OG, 8020 Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für ZRS Graz unter FN 556900 x (auch kurz “FEMINDS” genannt), bietet Unternehmerinnen mehrwöchige Mentoring Programme und individuelle Coachings für die Weiterentwicklung ihres Unternehmens an. Die Frauen werden dabei bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit durch Vermittlung von unternehmerischem Know-How unterstützt und es soll ihnen in weiterer Folge ein Austausch mit anderen Unternehmerinnen ermöglicht werden.
1.2. Für alle Verträge betreffend die Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen welche FEMINDS mit einer Vertragspartnerin abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen FEMINDS und der Vertragspartnerin vereinbart worden ist.
1.3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote mit der Vertragspartnerin, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Verkaufsbedingungen von Vertragspartnerinnen, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz der Vertragspartnerin angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit FEMINDS, es sei denn, FEMINDS hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.
1.5. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.feminds.io eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von FEMINDS übermittelt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Sämtliche Angaben von FEMINDS zu den angebotenen Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen an die Vertragspartnerin sind unverbindlich und freibleibend.
2.2. Verbindliche Angebote von FEMINDS können von der Vertragspartnerin ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
2.3. Die Angaben zu den jeweiligen Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von FEMINDS gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
2.4. Allfällige Angebote von FEMINDS können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung der Vertragspartnerin vom Angebot von FEMINDS ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung der Vertragspartnerin ein neues Angebot dar, das von FEMINDS angenommen werden kann.
3. PREISE
3.1. Die Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von sonstigen Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
3.2. Der entsprechende Entgeltanspruch von FEMINDS entsteht unmittelbar bei Erbringung jeder einzelnen Teilleistung. Zur Deckung des Aufwandes ist FEMINDS berechtigt angemessene Vorschüsse zu verlangen.
3.3. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung im Einzelfall besteht, hat FEMINDS für die erbrachten Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte ihrer Unterlagen, die für die Erbringung ihrer Leistungen und/oder Lieferungen erforderlich sind, Anspruch auf ein Entgelt in der marktüblichen Höhe.
3.4. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.5. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens FEMINDS schriftlich nicht Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Allfällige Abgaben und Steuern werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.6. Bei Reisekosten und Spesen werden die tatsächlichen Kosten verrechnet.
3.7. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die von der Vertragspartnerin oder dieser zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden der Vertragspartnerin gesondert in Rechnung gestellt.
3.8. Bei Erbringung der Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen hat die Vertragspartnerin FEMINDS ihre Umsatzsteuer-Identitätsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt die Vertragspartnerin die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet sie die UID-Nummer missbräuchlich oder wird die Ware nicht in ein anderes EU-Land exportiert, haftet sie FEMINDS unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
3.9. FEMINDS ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch von FEMINDS unbeeinflussbare Umstände – nach dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch FEMINDS oder der Annahme des Angebots durch FEMINDS
a. Lieferanten ihre Listenpreise und/oder Lieferungen für zur Erbringung von Dienstleistungen notwendiges Material erhöhen; diese Erhöhungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiter verrechnet werden;
b. sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen erhöht haben oder sich Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für FEMINDS erhöht haben; die Erhöhungen erfolgt im Verhältnis der Preiserhöhung, die Erhöhung erfolgt im Umfang der FEMINDS treffenden Kostensteigerung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem sich diese auf den Auftrag des Vertragspartners kostenerhöhend auswirken.
3.10. Preiserhöhungen werden der Vertragspartnerin durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per e-mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch FEMINDS mitgeteilt.
3.11. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd
§ 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern die Vertragspartnerin FEMINDS ihre e-mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per e-mail ausspricht. FEMINDS ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINSVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
4.1. Die Vertragspartnerin ist dazu verpflichtet, eine Anzahlung iHv 10 % des Rechnungsbetrages binnen 3 Tagen ab beidseitiger Unterfertigung der Vereinbarung mit FEMINDS auf das Konto von FEMINDS zu überweisen, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
4.2. Der Restbetrag ist von der Vertragspartnerin dergestalt auf das Konto von FEMINDS zu überweisen, sodass diese spätestens am Beginn der Leistungserbringung uneingeschränkt über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
4.3. Fallen im Zuge der Erbringung von Leistungen und/oder Lieferungen durch FEMINDS Reisekosten und/oder Kosten für eine Unterkunft für FEMINDS an, werden diese der Vertragspartnerin gesondert verrechnet.
4.4. Kosten, welche der Vertragspartnerin durch die Anreise hinsichtlich der Erbringung von Leistungen und/oder Lieferungen durch FEMINDS entstehen und/oder aufgrund einer Unterkunft anfallen, sind von der Vertragspartnerin selbst zu tragen.
4.5. (Teil-)Lieferungen von FEMINDS bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von FEMINDS. Der Vertragspartnerin steht kein Zurückbehaltungsrecht an (Teil-)Lieferungen gegenüber FEMINDS zu. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartnerin gehalten, das Eigentumsrecht von FEMINDS auf ihre Kosten geltend zu machen und mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
4.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch FEMINDS gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von FEMINDS nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben FEMINDS vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
4.7. Bei Zahlungsverzug der Vertragspartnerin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
4.8. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, FEMINDS die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
4.9. Im Falle des Zahlungsverzuges der Vertragspartnerin ist FEMINDS berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit der Vertragspartnerin abgeschlossener Verträge, erbrachten (Teil-)Leistungen und/oder (Teil-)Lieferungensofort fällig zu stellen. Weiters ist FEMINDS nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch die Vertragspartnerin bleibt davon unberührt.
4.10. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich FEMINDS für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
4.11. Die Vertragspartnerin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von FEMINDS aufzurechnen, außer die Forderung der Vertragspartnerin wurde von FEMINDS schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
4.12. Von FEMINDS gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn die Vertragspartnerin mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.
4.13. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.
4.14. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.
4.15. FEMINDS ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit der Vertragspartnerin wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von FEMINDS durch die Vertragspartnerin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.
4.16. Bei Teilleistungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
4.17. Wird der Auftrag oder die in Auftrag gegebenen Vorbereitungsarbeiten durch die Vertragspartnerin ohne Einbindung von FEMINDS – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig geändert oder abgebrochen, hat sie FEMINDS die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern dieser Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von FEMINDS begründet ist, hat die Vertragspartnerin FEMINDS darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 AGBG vollumfänglich ausgeschlossen werden. Weiters ist FEMINDS bezüglich allfälliger Ansprüche hinsichtlich des geänderten oder abgebrochenen Auftrags Dritter, insbesondere von der Auftragnehmerin von FEMINDS, schad- und klaglos zu stellen.
5. LIEFERUNGS- UND LEISTUNGSTERMINE
5.1. Die Lieferfristen und Leistungstermine werden von FEMINDS nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistungserbringung an die Vertragspartnerin.
5.2. FEMINDS ist berechtigt, verbindlich vereinbarte Liefer- und/oder Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für FEMINDS unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von FEMINDS liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
5.3. Führen von FEMINDS nicht zu vertretende Umstände dazu, dass FEMINDS nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist FEMINDS nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.4. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort angegeben bzw. wurde keine Adresse angegeben, gilt als Erfüllungsort der Sitz von FEMINDS.
5.5. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, die von FEMINDS zur Verfügung gestellten Lieferungen und/oder Leistungen zum vereinbarten Termin abzunehmen.
5.6. Sofern die Vertragspartnerin die Lieferung und/oder Leistung zum vereinbarten Termin nicht ab- oder in Anspruch nimmt, kann FEMINDS auf Vertragserfüllung bestehen und hat die Vertragspartnerin FEMINDS hinsichtlich aller durch die Nichtabnahme verursachten Kosten schad- und klaglos zu halten.
6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
6.1. Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen, Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen ergibt sich aus der Leistungs- und/oder Lieferbeschreibung im Vertrag mit der Vertragspartnerin oder eines allfälligen Anbots.Nachträgliche Änderungen des Leistungs- und/ oder Lieferinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FEMINDS. Innerhalb des von der Vertragspartnerin vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens FEMINDS.
6.2. Alle Leistungen und/oder Lieferungen von FEMINDS (insbesondere elektronische Dateien, Angebote zur Leistungserbringung, etc.) sind von der Vertragspartnerin zu überprüfen und von dieser binnen drei Werktagen ab Eingang bei der Vertragspartnerin freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung der Vertragspartnerin gelten sie als von der Vertragspartnerin genehmigt.
6.3. Die Vertragspartnerin wird FEMINDS zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung und/oder Lieferung erforderlich sind. Sie wird FEMINDS von allen Umständen informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Vertragspartnerin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von FEMINDS wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
6.4. Die Vertragspartnerin ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung der Leistungserbringung von FEMINDS zur Verfügung gestellten Inhalte (Fotos, Logos, Dateien etc.) ausschließlich zum Zweck der Eigennutzung zu verwenden und die Weitergabe an Dritte zu unterlassen, sofern mit FEMINDS keine davon abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.
6.5. FEMINDS kann nach freiem Ermessen die Leistung an die Vertragspartnerin teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Vertragspartnerin. FEMINDS wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat die Vertragspartnerin einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit FEMINDS aus wichtigem Grund.
7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)
7.1. Der Vertragspartnerin wird das Recht zur Nutzung, der im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen ausgehändigten Inhalte an die Vertragspartnerin nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Leistungsumfang eingeräumt. FEMINDS räumt der Vertragspartnerin, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von Inhalten keine Rechte zur kommerziellen oder werbemäßigen Nutzung ein. Die Bereitstellung von Inhalten durch FEMINDS stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Urheber dar. Die Bereitstellung von Inhalten sowie Erbringung sonstiger Leistungen durch FEMINDS berechtigen die Vertragspartnerin, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, nicht zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und Verleihung iSd §§ 14 bis 16a UrhG, begründen ausdrücklich kein Folgerecht gemäß § 16b UrhG, Senderecht gemäß § 17 ff UrhG, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gemäß § 18 UrhG, Zurverfügungstellungsrecht gemäß § 18a UrhG sowie keine Berechtigung zu ergänzenden Online-Diensten iSd § 18b UrhG oder Berechtigung zur Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen gemäß § 18c UrhG
7.2. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich FEMINDS sämtliche Rechte und Nutzungen an den erstellten Inhalten (insbesondere Konzepte, Strategien) und erbrachten sonstigen Leistungen vor. FEMINDS hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertrags geschaffenen Unterlagen, Inhalten und sonstigen Leistungen. FEMINDS hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 8.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Weiters ist FEMINDS berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.
7.3. Das Anfertigen von Fotos oder Videoaufnahmen sowie eine damit zusammenhängende Veröffentlichung und/oder Weitergabe dieser, ist ausdrücklich untersagt.
7.4. FEMINDS ist darüber hinaus berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass der Vertragspartnerin dafür ein Entgeltanspruch zusteht. FEMINDS ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Vertragspartnerin dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zur Vertragspartnerin bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE
8.1. Ausdrücklich festgehalten wird, dass FEMINDS nicht dafür verantwortlich ist, dass die von ihnen angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen allen (unternehmerischen) Anforderungen der Vertragspartnerin genügt und diese dadurch den von ihr gewünschten wirtschaftlichen Erfolg oder Ertrag erzielt.
8.2. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
8.4. Für geringfügige Abweichungen, wie etwa Farbnuancen, sowie für geringfügige Abweichungen von Mustern und/oder Maßen wird keine Gewähr geleistet und ist die Vertragspartnerin auch nicht berechtigt, das Produkt/die Leistung abzulehnen, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder aus sonst einem Grund zu verlangen.
8.5. Mit der Lieferung der Produkte bzw der Erbringung von Leistungen gelten diese von der Vertragspartnerin als übergeben bzw. angenommen.
8.6. Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Teilnahmebeginn an den von FEMINDS angebotenen (Teil-)Leistungen und/oder Übergabe bzw. Annahme (Teil-)Lieferungen per eingeschriebenen Brief zu erstatten, wobei auftretende Mängel von der Vertragspartnerin spezifiziert anzugeben sind. FEMINDS hat das Recht, die von der Vertragspartnerin beanstandeten Lieferungen und/oder Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel binnen 14 Tagen nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert die Vertragspartnerin die Nachprüfung, so verliert sie sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
8.7. Das Vorliegen von Mängeln ist von der Vertragspartnerin nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Dass ein allenfalls auftretender Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) vorlag, ist stets von der Vertragspartnerin zu beweisen.
8.8. Die Vertragspartnerin kann aufgrund unwesentlicher Mängel die Übernahme nicht verweigern.
8.9. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung der Leistungen und/oder Lieferungen durch die Vertragspartnerin oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Mängel auf unrichtige von der Vertragspartnerin zur Verfügung gestellte Daten zurückzuführen sind.
8.10. Im Fall eines Mangels kann FEMINDS wählen, ob dieser durch Verbesserung oder Austausch behoben wird.
8.11. Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, können diese von FEMINDS verweigert werden. In diesem Fall kann die Vertragspartnerin nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird der Gewährleistungsbehelf der Wandlung hiermit ausdrücklich abbedungen.
8.12. Die Vertragspartnerin ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts bzw. des Kaufpreises zurück zu behalten.
8.13. Sofern FEMINDS Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt FEMINDS diese Ansprüche an die Vertragspartnerin ab. Die Vertragspartnerin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.14. Sofern FEMINDS Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preisliste von FEMINDS nach Aufwand verrechnet.
8.15. § 933b ABGB findet keine Anwendung.
9. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
9.1. Zum Schadenersatz ist FEMINDS in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von FEMINDS ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet FEMINDS ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich FEMINDS zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedienen.
9.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet FEMINDS nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
9.3. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von FEMINDS mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von FEMINDS bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.
9.4. Schadenersatzansprüche gegen FEMINDS sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem die Vertragspartnerin von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt der Vertragspartnerin.
9.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FEMINDS.
10. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG
10.1. Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist FEMINDS insbesondere dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aufzukündigen, (i) wenn die Vertragspartnerin ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere ihre Zahlungspflichten oder ihre Mitwirkungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt und den vertragskonformen Zustand nicht wieder herstellt, (ii) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die die Vertragspartnerin zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, oder (iii) wenn die von FEMINDS zu erbringende Leistung und/oder Lieferung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von FEMINDS liegen, unmöglich oder für FEMINDS unwirtschaftlich wird.
10.2. Wird ein Dauerschuldverhältnis abgeschlossen, kann dieses von FEMINDS ungeachtet einer allfälligen vereinbarten Befristung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: (i) die Verletzung der Verpflichtungen der Vertragspartnerin aus diesem Vertrag, insbesondere der Zahlungspflichten oder der Mitwirkungspflichten, (ii) der Verlust des Vertrauens in die Vertragspartnerin als Vertragspartnerin, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die die Vertragspartnerin zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, (iii) wenn die von FEMINDS zu erbringende Leistung und/oder Lieferung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von FEMINDS liegen, unmöglich oder für FEMINDS unwirtschaftlich wird.
10.3. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche von FEMINDS bleibt ausdrücklich vorbehalten.
10.4. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Vertragspartnerin wegen Liefer- oder Leistungsverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Der Rücktritt vom Vertrag kann in allen übrigen Fällen nur aus wichtigem Grund erklärt werden.
10.5. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist FEMINDS berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts bzw. der Kündigung der Vertragspartnerin bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung und/oder Leistung von der Vertragspartnerin noch nicht übernommen wurde. FEMINDS steht alternativ auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistungen zu verlangen.
10.6. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch FEMINDS ist FEMINDS in allen Fällen berechtigt, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens sowie verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. FEMINDS behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie sonstige Ansprüche vor.
10.7. Erklärt die Vertragspartnerin unberechtigt den Rücktritt vom Vertrag oder erklärt sie unberechtigt dessen Aufhebung, so hat FEMINDS die Wahl, die Erfüllung des Vertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; im letzteren Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, nach der Wahl von FEMINDS , ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens und verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten. Verlangt FEMINDS die Vertragserfüllung, ist FEMINDS berechtigt, jeglichen mit dem unberechtigten Vertragsrücktritt bzw. der unberechtigten Vertragsauflösung in Zusammenhang stehenden Schaden geltend zu machen. In jedem Fall behält sich FEMINDS das Recht vor, sonstige, ihr zustehende, gesetzliche und vertragliche Ansprüche gegenüber der Vertragspartnerin geltend zu machen.
11. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG
11.1. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, sämtliche ihr übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für den Zweck der durch die von FEMINDS erbrachten Leistungen zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Die Vertragspartnerin hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten der Vertragspartnerin Einblick erhalten, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.
11.2. FEMINDS ist berechtigt, Leistungen und/oder Lieferungen, die für die Vertragspartnerin erbracht wurden unter Nennung der Vertragspartnerin zu referenzieren bzw. zu veröffentlichen, insbesondere auch um sich bzw. ihre Leistungen und/oder Lieferungen so zu bewerben.
12. GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT
12.1. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche örtlich und sachlich Zuständigkeit jenes Gerichts vereinbart, das sich am Sitz von FEMINDS befindet.
12.2. Erfüllungsort für Lieferungen und/oder Leistungen von FEMINDS ist in allen Fällen der Sitz von FEMINDS.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
13.3. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, FEMINDS die Änderungen ihrer Geschäfts- und/oder e-mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von FEMINDS als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- oder e-mail-Adresse gesendet werden.
13.4. Mitteilungen an die Vertragspartnerin können von FEMINDS auch per e-mail versendet werden, sofern die Vertragspartnerin FEMINDS ihre e-mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per e-mail ausspricht.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
13.6. Änderungen der AGB werden den Vertragspartnerinnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Vertragspartnerin den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird die Vertragspartnerin in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
13.7. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand 06.04.2023
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER IM SINNE DES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES (KSchG)
1. ALLGEMEINES
1.1. Die FEMINDS OG mit Sitz in der politischen Gemeinde Graz, und der Geschäftsanschrift Mariahilfer Straße 1, 2. OG, 8020 Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für ZRS Graz unter FN 556900 x (auch kurz “FEMINDS” genannt), bietet Unternehmerinnen mehrwöchige Mentoring Programme und individuelle Coachings für die Weiterentwicklung ihres Unternehmens an. Die Frauen werden dabei bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit durch Vermittlung von unternehmerischem Know-How unterstützt und es soll ihnen in weiterer Folge ein Austausch mit anderen Unternehmerinnen ermöglicht werden.
1.2. Für alle Verträge betreffend die Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche FEMINDS mit einer Verbraucherin gem. § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (in weiterer Folge kurz „Vertragspartnerin“ genannt) abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen FEMINDS und der Vertragspartnerin vereinbart worden ist.
1.3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen mit der Vertragspartnerin, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.feminds.io eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von FEMINDS übermittelt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Sämtliche Angaben von FEMINDS zu den angebotenen Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen an die Vertragspartnerin sind unverbindlich und freibleibend.
2.2. Verbindliche Angebote von FEMINDS können von der Vertragspartnerin ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
2.3. Die Angaben zu den jeweiligen Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von FEMINDS, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
2.4. Allfällige Angebote von FEMINDS können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung der Vertragspartnerin vom Angebot von FEMINDS ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung der Vertragspartnerin ein neues Angebot dar, das von FEMINDS angenommen werden kann.
3. PREISE
3.1. Die Preise, gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von sonstigen Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
3.2. Der entsprechende Entgeltanspruch von FEMINDS entsteht unmittelbar bei Erbringung jeder einzelnen Teilleistung. Zur Deckung des Aufwandes ist FEMINDS berechtigt angemessene Vorschüsse zu verlangen.
3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.4. Bei Reisekosten und Spesen werden die tatsächlichen Kosten mit einem 3%igen Verwaltungsaufschlag verrechnet.
3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die von der Vertragspartnerin oder dieser zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden der Vertragspartnerin gesondert in Rechnung gestellt.
3.6. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd
§ 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern sie Vertragspartnerin FEMINDS ihre e-mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per e-mail ausspricht. FEMINDS ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
4.1. Die Vertragspartnerin ist dazu verpflichtet, eine Anzahlung iHv 10 % des Rechnungsbetrages binnen 3 Tagen ab beidseitiger Unterfertigung der Vereinbarung mit FEMINDS auf das Konto von FEMINDS zu überweisen, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
4.2. Der Restbetrag ist von der Vertragspartnerin dergestalt auf das Konto von FEMINDS zu überweisen, sodass diese spätestens am Beginn der Leistungserbringung uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
4.3. Fallen im Zuge der Erbringung von Leistungen und/oder Lieferungen durch FEMINDS Reisekosten und/oder Kosten für eine Unterkunft für FEMINDS an, werden diese der Vertragspartnerin gesondert verrechnet.
4.4. Kosten, welche der Vertragspartnerin durch die Anreise hinsichtlich der Erbringung von Leistungen und/oder Lieferungen durch FEMINDS entstehen und/oder aufgrund einer Unterkunft anfallen, sind von der Vertragspartnerin ausschließlich zu tragen.
4.5. (Teil-)Lieferungen von FEMINDS bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von FEMINDS. Der Vertragspartnerin steht kein Zurückbehaltungsrecht an (Teil-)Lieferungen gegenüber FEMINDS zu. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartnerin gehalten, das Eigentumsrecht von FEMINDS auf ihre Kosten geltend zu machen und mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
4.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch FEMINDS gilt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Erklärung von FEMINDS nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben FEMINDS vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
4.7. Bei Zahlungsverzug der Vertragspartnerin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
4.8. Weiters verpflichtet sich die Vertragspartnerin für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs, FEMINDS die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon unberührt.
4.9. Im Falle des Zahlungsverzuges der Vertragspartnerin ist FEMINDS berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit der Vertragspartnerin abgeschlossener Verträge, erbrachten (Teil-)Leistungen und/oder (Teil-)Lieferungen sofort fällig zu stellen. Weiters ist FEMINDS nicht verpflichtet, weitere Leistungen und/oder Lieferungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch die Vertragspartnerin bleibt davon unberührt.
4.10. Hat die Vertragspartnerin ihre Schuld in Raten zu zahlen, hat FEMINDS das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Terminsverlust tritt jedoch nur ein, wenn FEMINDS selbst ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung der Vertragspartnerin seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie FEMINDS die Vertragspartnerin unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
4.11. Die Vertragspartnerin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von FEMINDS aufzurechnen, ausgenommen FEMINDS ist zahlungsunfähig oder die Vertragspartnerin rechnet mit Gegenforderungen auf, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Vertragspartnerin stehen, oder die Vertragspartnerin rechnet mit Gegenforderungen auf, die gerichtlich festgestellt oder von FEMINDS anerkannt worden sind.
4.12. Von FEMINDS gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn die Vertragspartnerin mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät
4.13. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.
4.14. Bei Teillieferungen/Teilleistungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
5. LIEFERUNGS- UND LEISTUNGSTERMINE
5.1. Die Lieferfristen und Leistungstermine werden von FEMINDS nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistungserbringung an die Vertragspartnerin.
5.2. FEMINDS ist berechtigt, verbindlich vereinbarte Liefer- und/oder Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für FEMINDS unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von FEMINDS liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
5.3. Führen von FEMINDS nicht zu vertretende Umstände dazu, dass FEMINDS nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist FEMINDS nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.4. Leistungen und/oder Lieferungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort angegeben bzw. wurde keine Adresse angegeben, gilt als Erfüllungsort der Sitz von FEMINDS.
5.5. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, die von FEMINDS zur Verfügung gestellten Lieferungen und/oder Leistungen zum vereinbarten Termin an- bzw. abzunehmen.
5.6. Sofern die Vertragspartnerin die Lieferung und/oder Leistung zum vereinbarten Termin nicht an- bzw. abnimmt, kann FEMINDS auf Vertragserfüllung bestehen und hat die Vertragspartnerin FEMINDS hinsichtlich aller durch die Nichtabnahme verursachten Kosten schad- und klaglos zu halten.
6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
6.1. Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen, Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen FEMINDS und der Vertragspartnerin bzw aus einem allfälligen Anbot. Nachträgliche Änderungen des Leistungs- und/oder Lieferinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FEMINDS. Innerhalb des von der Vertragspartnerin vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens FEMINDS.
6.2. Die Vertragspartnerin wird FEMINDS zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Dienstleistung, Lieferung und/oder sonstiger Leistungen erforderlich sind. Sie wird FEMINDS von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Vertragspartnerin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von FEMINDS wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
6.3. Die Vertragspartnerin ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung der Leistungserbringung von FEMINDS zur Verfügung gestellten Inhalte (Fotos, Logos, Dateien etc.) ausschließlich zum Zweck der Eigennutzung zu verwenden und die Weitergabe an Dritte zu unterlassen, sofern mit FEMINDS keine davon abweichende Regelung getroffen wurde.
6.4. FEMINDS kann nach freiem Ermessen die Leistung und/oder Lieferung an die Vertragspartnerin teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen und/oder Lieferungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen und/oder Lieferungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Vertragspartnerin. FEMINDS wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat die Vertragspartnerin einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit FEMINDS aus wichtigem Grund.
6.5. Ausdrücklich festgehalten wird, dass FEMINDS nicht Inhalt der angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen, dass ein bestimmter wirtschaftlichen Erfolg oder Ertrag erzielt wird.
6.6. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)
7.1. Der Vertragspartnerin wird das Recht zur Verwertung der im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung ausgehändigten Inhalte an die Vertragspartnerin, ausschließlich im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt. FEMINDS räumt der Vertragspartnerin, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von Inhalten keine Rechte zur kommerziellen oder werbemäßigen Nutzung ein. Die Bereitstellung von Inhalten durch FEMINDS stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Urheber dar. Die Bereitstellung von Inhalten sowie Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen durch FEMINDS berechtigen die Vertragspartnerin, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, nicht zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und Verleihung iSd §§ 14 bis 16a UrhG, begründen ausdrücklich kein Folgerecht gemäß § 16b UrhG, Senderecht gemäß § 17 ff UrhG, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gemäß § 18 UrhG, Zurverfügungstellungsrecht gemäß § 18a UrhG sowie keine Berechtigung zu ergänzenden Online-Diensten iSd § 18b UrhG oder Berechtigung zur Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen gemäß § 18c UrhG.
7.2. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich FEMINDS sämtliche Rechte und Nutzungen an den erstellten Inhalten (insbesondere Konzepte, Strategien), Lieferungen und erbrachten sonstigen Leistungen vor. FEMINDS hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertrags geschaffenen Inhalten, Lieferungen und sonstigen Leistungen. FEMINDS hat daher an den vorgenannten Leistungen und/oder Lieferungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 8.1.– das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Weiters ist FEMINDS berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.
7.3. Das Anfertigen von Fotos oder Videoaufnahmen sowie eine damit zusammenhängende Veröffentlichung und/oder Weitergabe dieser, wird der Vertragspartnerin durch die Unterzeichnung der Vereinbarung mit FEMINDS ausdrücklich untersagt.
8. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
8.1. Zum Schadenersatz ist FEMINDS in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von FEMINDS ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FEMINDS ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich FEMINDS zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.
8.2. FEMINDS haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den adäquaten, vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen eines Personenschadens gehaftet wird.
9. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG
9.1. Wenn der Vertragspartnerin das Recht zum Rücktritt des Vertrags, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, freisteht, hat sie den Rücktritt, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, schriftlich zu erklären.
10. GEHEIMHALTUNG
10.1. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, sämtliche ihr übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für den Zweck der durch die von FEMINDS erbrachten Leistungen und/oder Lieferungen zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Die Vertragspartnerin hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten der Vertragspartnerin Einblick erhalten, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.3. Erfüllungsort für Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von FEMINDS ist in allen Fällen der Sitz von FEMINDS.
11.4. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, FEMINDS die Änderungen ihrer Geschäfts- und e-mail Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von FEMINDS als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- und e-mail Adresse gesendet werden.
11.5. Mitteilungen an die Vertragspartnerin können von FEMINDS auch per e-mail versendet werden, sofern die Vertragspartnerin FEMINDS ihre e-mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per e-mail ausspricht.
11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Anstelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die im Fall von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
11.7. Die Vertragssprache ist Deutsch.
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